Der vorteilhafte Pfandkredit im PhS

Die PhS-Pfandleihe bietet Ihnen:

  • Gesetzlich geregelter, kundenorientierter Ablauf im Leihhaus
  • Unbürokratisch, sofortige Bargeldauszahlung
  • Ohne Schufa-Anfrage oder Eintragung
  • Kein Gehalts-Nachweis und kein Bürge notwendig
  • Sie verschaffen sich Zeit um Ihren Engpass in aller Ruhe zu überwinden
  • Absetzbarkeit der Pfandhaus-Kosten (bei Gewerbetreibenden)

Wer kann sein Fahrzeug beleihen?

  • Mindestalter des Kreditnehmers 18 Jahre (PhS-Dyc: 23 Jahre)
  • Mit gültigem Personalausweis oder Reisepass (nur deutsche Staatsbürgerschaft bei Weiternutzung PhS-DyC)
  • Fahrzeug im uneingeschränkten Eigentum (Zulassungsbescheinigung Teil 2 / KFZ-Brief in Ihrem Besitz)
  • Marktwert des KFZ mindestens 1.000 Euro

Die Abwicklung:

  • Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin in unserem Pfandleihhaus oder ggf. bei Ihnen vor Ort.
  • Wir führen eine Marktwertermittlung Ihres KFZ durch  Begutachtung  und nach DAT oder Schwacke-Bewertungssystem durch
  • Die Höchstgrenze der Beleihsumme liegt je nach Marktgängigkeit Ihres KFZ bei ca. 70% des DAT oder Schwacke-Wertes, die Mindestbeleihsumme bei 600,- EURO.
  • Legitimationsprüfung durch Ihren gültigen Personalausweis oder Vollmacht und Personalausweis des im KFZ-Brief stehenden Eigentümers.
  • Unterschreiben des Pfandscheines (s. Verträge bei PhS-DyC)

a) Klassische Pfandleihe: Ihr Fahrzeug wird im PhS sicher verwahrt:

  • Abgabe der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 des TÜV/AU-Beleges, sämtlicher Fahrzeugschlüssel und des Bordbuches
  • Entgegennahme Ihres KFZ und Fotodokumentation des Zustandes vor Ort durch PhS
  • Sie entscheiden, ob Ihr Fahrzeug für den Verbleib im Pfandhaus abgemeldet werden soll
  • Es folgt die Bargeldauszahlung.

b) Alternative PhS-DyC: Sie können Ihr Fahrzeug weiternutzen:

  • Die Höchstgrenze der Auszahlungssumme liegt bei ca. 50% des aktuellen DAT-Wertes
  • Abgabe der Zulassungsbescheinigung Teil 2, eines Fahrzeugschlüssels und je nach Wert des KFZ den Nachweis einer gültigen Vollkasko-Versicherung
  • Fotodokumentation des Zustandes vor Ort durch PhS
  • Es folgt die Bargeldauszahlung.

Wichtig: Der schlimmste Fall tritt ein.

  • Sie sehen keine Möglichkeit Ihr Fahrzeug auszulösen.
  • Nicht wenige Pfandhäuser haben in den hauseigenen AGB vermerkt, dass Sie im Falle einer Zahlungschwierigkeit mit dem direkten Verkauf Ihres KFZ (meist nur zum Pfandleihbetrag) an ein KFZ-Handelsunternehmen  einverstanden sind!
  • Andere Pfandhäuser zielen darauf, nach Ablauf des Pfandscheines möglichst schnell Ihr Fahrzeug zu verauktionieren. Der Pfandleiher selbst darf mitbieten und bekommt so die Gelegenheit in einer meist  kleinen Haus-Auktion sehr günstig Ihr Pfandstück zu ersteigern und somit durch die Vermarktung nochmals Geld zu verdienen.
  • Der Gesetzgeber schreibt dem Pfandhaus in der Pfandleiherverordnung § 9 lediglich vor, die Auktion z.B. durch einen kleinen 2-Zeiler in der Tageszeitung öffentlich bekannt zu machen! Das KFZ-Pfandhaus-Sieg sichert Ihnen zu, erst dann eine Auktion in Betracht zu ziehen, wenn wirklich alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, nur in Absprache mit Ihnen und nur mit Ihrer Zustimmung (soweit es die Pfandleiherverordnung und das BGB zulässt.)
  • Sollte eine öffentliche Auktion unumgänglich sein, garantieren wir Ihnen schriftlich, dass wir alle Möglichkeiten ausschöpfen und Ihr Pfandstück in Absprache mit Ihnen so verauktionieren, dass wirklich der bestmögliche Auktionserlös in Ihrem Interesse erzielt wird.
  • ...denn den Mehrerlös aus dieser Versteigerung bekommen Sie von uns in bar ausgezahlt.


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Aufgrund jahrelanger eigener Oldtimer-Leidenschaft kümmert sich das KFZ-Pfandhaus-Sieg besonders um die sorgsame Verwahrung Ihres alten Klassikers.

Kfz-Pfandhaus-Sieg
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57548 Kirchen

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