Konditionen bei der Auto-Pfandleihe

Zinsen und Gebühren:

Die Kosten für einen günstigen Pfandkredit im PhS setzen sich aus drei Komponenten zusammen:

  • Die Kreditzinsen sind gesetzlich festgelegt (§ 10.1 PfLV) und betragen 1% pro Monat*.
  • Die Geschäftsgebühren des PhS richten sich nach der Höhe des Kreditbetrages und sind bis 300,-€ gesetzlich geregelt (§ 10.2 PfLV). Darüber berechnet das PhS 2,5% bis 3,25%, abhängig von der Höhe des Kreditbetrages.
  • Das Standgeld (oder die Tagesgebühr bei Weiternutzung des KFZ) richtet sich nach der Art, Größe und Beschaffenheit des Fahrzeugs. In der Regel zwischen 1,– € und 3,– € /Tag.

Beispiele:

Monatl. Gesamtkosten   Klassische Pfandleihe   Weiternutzung PhS-DyC
incl. Zinsen*/Gebühren:   Motorrad PKW   Motorrad PKW
Darlehensbetrag  1.000,00 €     55,00 €   70,00 €     62,50 €   77,50 €
Darlehensbetrag  2.000,00 €   105,00 €
120,00 €   117,50 € 140,00 €
Darlehensbetrag  4.000,00 €   180,00 € 195,00 €   197,50 € 220,00 €
Darlehensbetrag  6.000,00 €   255,00 € 270,00 €   277,50 €
300,00 €

 

uvm.

  • Lastkraftwagen, Landmaschinen, Baugerät o.ä. >> Konditionen nach Größe etc. auf Anfrage.
  • Es entstehen Ihnen keine weiteren Zusatzkosten: Sämtliche Zinsen*, Geschäftsgebühren, Versicherungen und Steuern (auch bei PhS-DyC) sind inclusive!

In einem persönlichen Gespräch gestalten wir mit Ihnen Ihren individuellen Zahlungsplan.

Laufzeit des Pfandkredits:

  • Grundsätzlich 3 Monate, aber Sie entscheiden letztendlich, ob 1 Woche oder 1 Jahr
  • Es besteht problemlos die Möglichkeit den Pfandschein zu verlängern.
  • Der Pfandschein kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt ausgelöst werden, Sie zahlen nur die Zinsen und Gebühren bis zur tatsächlichen Auslösung.

* Die Kreditzinsen sind gesetzlich festgelegt (§ 10.1 PfLV) und betragen 1% pro Monat.

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