Konditionen bei der Auto-Pfandleihe
Zinsen und Gebühren:
Die Kosten für einen günstigen Pfandkredit im PhS setzen sich aus drei Komponenten zusammen:
- Die Kreditzinsen sind gesetzlich festgelegt (§ 10.1 PfLV) und betragen 1% pro Monat*.
- Die Geschäftsgebühren des PhS richten sich nach der Höhe des Kreditbetrages und sind bis 300,-€ gesetzlich geregelt (§ 10.2 PfLV). Darüber berechnet das PhS 2,5% bis 3,25%, abhängig von der Höhe des Kreditbetrages.
- Das Standgeld (oder die Tagesgebühr bei Weiternutzung des KFZ) richtet sich nach der Art, Größe und Beschaffenheit des Fahrzeugs. In der Regel zwischen 1,– € und 3,– € /Tag.
Beispiele:
| Monatl. Gesamtkosten | Klassische Pfandleihe | Weiternutzung PhS-DyC | ||||
| incl. Zinsen*/Gebühren: | Motorrad | PKW | Motorrad | PKW | ||
| Darlehensbetrag 1.000,00 € | 55,00 € | 70,00 € | 62,50 € | 77,50 € | ||
| Darlehensbetrag 2.000,00 € | 105,00 € |
120,00 € | 117,50 € | 140,00 € | ||
| Darlehensbetrag 4.000,00 € | 180,00 € | 195,00 € | 197,50 € | 220,00 € | ||
| Darlehensbetrag 6.000,00 € | 255,00 € | 270,00 € | 277,50 € |
300,00 € | ||
uvm.
- Lastkraftwagen, Landmaschinen, Baugerät o.ä. >> Konditionen nach Größe etc. auf Anfrage.
- Es entstehen Ihnen keine weiteren Zusatzkosten: Sämtliche Zinsen*, Geschäftsgebühren, Versicherungen und Steuern (auch bei PhS-DyC) sind inclusive!
In einem persönlichen Gespräch gestalten wir mit Ihnen Ihren individuellen Zahlungsplan.
Laufzeit des Pfandkredits:
- Grundsätzlich 3 Monate, aber Sie entscheiden letztendlich, ob 1 Woche oder 1 Jahr
- Es besteht problemlos die Möglichkeit den Pfandschein zu verlängern.
- Der Pfandschein kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt ausgelöst werden, Sie zahlen nur die Zinsen und Gebühren bis zur tatsächlichen Auslösung.
* Die Kreditzinsen sind gesetzlich festgelegt (§ 10.1 PfLV) und betragen 1% pro Monat.










