Pfandhaus
Einige Pfandhäuser zielen darauf, nach Ablauf des Pfandscheines möglichst schnell Ihr Fahrzeug zu verauktionieren. Der Pfandleiher selbst darf mitbieten und bekommt so die Gelegenheit in einer meist kleinen Haus-Auktion sehr günstig Ihr Pfandstück zu ersteigern und somit durch die Vermarktung nochmals Geld zu verdienen. Der Gesetzgeber schreibt dem Pfandhaus in der Pfandleiherverordnung Par.9 lediglich vor, die Auktion Ihres Pfandstückes z.B. durch einen kleinen 2-Zeiler in der Tageszeitung öffentlich bekannt zu machen. Unser Pfandhaus sichert Ihnen zu, erst dann eine Auktion in Betracht zu ziehen, wenn wirklich alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, nur in Absprache mit Ihnen und nur mit Ihrer Zustimmung (soweit es die Pfandleiherverordnung und das BGB zulässt.) Sollte eine öffentliche Auktion unumgänglich sein, stellen wir Ihr Pfandstück mit bestmöglicher Beschreibung und Fotodokumentation für Tage im Auktionshaus Ebay ein, so das Tausende Interessenten Ihr Pfandstück sehen können und das Fahrzeug wirklich zum bestmöglichen Preis den Besitzer wechselt. Denn den Mehrerlös aus dieser Versteigerung kommt nicht unserem Pfandhaus zu Gute, sondern den bekommen Sie in bar ausgehändigt.
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